intern: Einladung zum ordentlichen Verbandstag am 29.04.2017 in Bernburg

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An alle Mitgliedsvereine / Mitglieder des Boxverbands Sachsen-Anhalt e.V. (BVSA)

Einladung zum ordentlichen Verbandstag des Boxverbands Sachsen-Anhalt e.V.

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

im Namen des Vorstands des BVSA möchte ich alle Mitgliedsvereine zum ordentlichen Verbandstag einladen.

Termin:         Samstag, den 29.04.2017, Beginn: 10:00 Uhr

Ort:                 Gaststätte „Märchengarten im Paradies Bernburg“, Ilberstedter Straße 114, Bernburg.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung, Präsident
2. Feststellung der Anwesenheit und Ergebnis der Prüfung der Vollmachten, Vizepräsident
3. Bekanntgabe der Tagesordnung, Präsident
4. Abstimmung zur Tagesordnung, Delegierte
5. Vorstandswahl, Wahl des Pressewarts, Wahlvorschlag: Marcus Reiche, Delegierte
6. Wahl eines zweiten Kassenprüfers nach Rücktritt von Ralph Schulze, Wahlvorschlag: Gert Fröhlich, Delegierte
7. Bericht des Vorstands zum Jahr 2016, Präsident
8. Bericht zum Jahresabschluss 2016, Finanzwart
9. Bericht zur Tätigkeit der Kampfrichter, Kampfrichterobmann
10. Bericht der Kassenprüfer, Kassenprüfer
11. Aussprache zu den vorliegenden Berichten, Delegierte, Vorstand
12. Entlastung des Vorstandes, Delegierte
13. Information zur Weltmeisterschaft 2017 in Hamburg, Präsident
14. 1. Antrag. Neufassung der Finanzordnung einschl. Abstimmung, Vorstand, Delegierte
15. 2. Antrag. Information zur aktuellen und geplanten Zusammenarbeit zwischen BVSA und DBV-Leistungsstützpunkt, Vertreter vom SKC Tabea Halle 2000 e.V.
16. Vorstellung der weiteren Anträge, Präsident
17. Diskussion und Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen, Delegierte
18. Schlusswort, Präsident

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
um den ordentlichen Verbandstag erfolgreich durchzuführen, wird auf weitere Festlegungen der aktuell gültigen Satzung hingewiesen:
1. Anträge an den ordentlichen Verbandstag sind mindestens vier Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich und in zweifacher Ausfertigung dem Vorstand vorzulegen (§ 23)
2. Gemäß § 24 der Satzung haben Stimmrecht die ordentlichen Mitglieder des BVSA, die durch den oder die Delegierten vertreten werden.

Dabei dürfen die Vereine, die bis 50 Mitglieder dem BVSA zugeordnet haben, einen Delegierten und Vereine, die dem BVSA mehr als 50 Mitgliedern zugeordnet haben zwei Delegierte entsenden.

Die Meldungen über die gewählten Delegierten zum Verbandstag und ihre schriftliche Vollmacht sind durch die Vereine bis fünf Tage vor dem Termin an den Vorstand des BVSA einzureichen oder spätestens bei der Anmeldung am Tag des ordentlichen Verbandstages vorzulegen.

Der Delegiertenschlüssel zum ordentlichen Verbandstag ergibt sich aus der Statistik des BVSA bzw. auf der Grundlage der elektronischen Datenerfassung (IVY) des LandesSportBunds Sachsen-Anhalt e.V. zum 31.12.2016. Weitere Voraussetzung für das Wahl- und Stimmrecht ist die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedsvereine gegenüber dem BVSA.

Die entstehenden Kosten für die Organisation des Verbandstages, für einen Imbiss und die Bereitstellung von alkoholfreien Getränken trägt der BVSA. Reisekosten für die Delegierten tragen die entsendenden Vereine.

Wir weisen daraufhin, dass der ordentliche Verbandstag nicht öffentlich ist. Teilnahmeberechtigt sind nur die Delegierten der Mitglieder, weitere Vertreter der Mitglieder (ohne Stimmrecht, z. B. Trainer), die Mitglieder des Verbandsvorstands und geladene Gäste.

Mit freundlichen Grüßen
Boxverband Sachsen – Anhalt e.V.

Matthias Feist
Präsident

Tel. mobil:  0160 3873066
E-Mail:   matthias.feist@boxverband-sachsen-anhalt.de